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07.01.10 12:05 Alter: 241 Tage

Oury Jalloh: Prozess muss neu aufgerollt werden!

 

Der Bundesgerichtshof hat heute, genau 5 Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh entschieden: Der Fall muss neu aufgerollt werden. Nach Auffassung der Karlsruher Richter wies das Urteil des Landgerichts Dessau-Rosslau zahlreiche Lücken auf. Damit ist der skandalöse Freispruch der zwei Polizisten gefallen. Das ist ein großer Erfolg der Oury Jalloh-Kampagne und Mouctar Bahs, Ossietzky-Preis-Träger und Freund Oury Jallohs. Für die heute in Dessau stattfindende Demo ist das eine Bestätigung und ein Grund mehr laut und deutlich zu sagen: Oury Jalloh - Das war Mord!

Anbei der Text der tagesschau-Meldung:

BGH kippt Freispruch nach Tod in Polizeizelle

Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach Auffassung der Karlsruher Richter weist das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008 zahlreiche Lücken auf. Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten einen Dienstgruppenleiter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der BGH hob den Freispruch auf und verwies den Fall an das Landgericht Magdeburg.

Polizist hatte Alarm des Rauchmelders zunächst abgestellt

Der aus Sierra Leone stammende 23-jährige Jalloh war genau vor fünf Jahren, am 7. Januar 2005, bei einem Brand in einer Polizeizelle gestorben. Er war zuvor festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze in der Gewahrsamzelle gefesselt, die später in Flammen aufging. Jalloh soll die ansich schwer entflammbare Matratze laut Ermittlungen selbst angezündet haben. Wie genau dies geschehen sein soll, blieb ungeklärt. Trotz Rauchmelders wurde Jalloh nicht rechtzeitig gerettet. Der Polizist hatte die Anlage zunächst einfach abgeschaltet, ohne zu überprüfen, warum Alarm ausgelöst worden war. Er war laut eigener Aussage von einem Fehlalarm ausgegangen.

Dienstgruppenleiter hatte Alarm abgeschaltet

Das Dessauer Landgericht hatte den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Auch ein mitangeklagter Kollege wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Dessau und Angehörige des Opfers hatten dagegen Revision eingelegt. Nach ihrer Auffassung hätte der Asylbewerber gerettet werden können, wenn der Dienstgruppenleiter dem ausgelösten Alarm schnellstmöglich nachgegangen wäre.

BGH: Entwicklung des Brandes nicht nachvollziehbar

Nach Auffassung der Richter am BGH weist das Urteil des Landgerichts gegen die beiden Polizisten wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung auf. Es sei "nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat". Insbesondere bleibe unklar, ob das vom Landgericht angenommene "Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich sei. Solche Schreie hätten den angeklagten 49-jährigen Polizeihauptkommissar jedoch zu einem frühzeitigen Eingreifen veranlassen müssen. "Dieser Sachverhalt muss neu aufgeklärt werden", so die Vorsitzende Richterin am BGH, Ingeborg Tepperwien. Die Angehörigen hätten das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren.

Menschenrechtler reagierten mit Freude auf das BGH-Urteil. "Ich bin sehr, sehr erleichtert", sagte Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Die BGH-Richter hätten viele wichtige Fragen gestellt. Er habe Hoffnung, dass im neuen Verfahren deutlich mehr Umstände zu dem Tod Jallohs in der Dessauer Polizeizelle aufgeklärt werden könnten. Die Freisprüche hatten damals wütende Proteste im Gerichtssaal ausgelöst. Die Organisation "Pro Asyl" warf den deutschen Ordnungshütern "institutionellen Rassismus" vor. Polizeizeugen hätten in dem Prozess ein Gespinst aus Lügen und Halbwahrheiten gewebt, so Pro-Asyl-Referent Bernd Mesovic in der Tageszeitung "taz". Das sei ein makabres Stück deutschen Polizeialltags gewesen, der immer noch von Korpsgeist und einer Mauer des Schweigens geprägt sei.